Bevor (neue) Handläufe montiert werden sollen, geben wir Ihnen hier einige Informationen und Tipps, die Sie beachten sollten. Nur so haben Sie lange Freude daran und ärgern sich nicht über eine Fehlentscheidung, welche eventuell durch das Sparen am falschen Ende entstanden ist!
Jede Treppe muss mindestens einen Handlauf haben. Auch im privatem Bereich ist bei einer Treppe ab 6 Stufen, d.h. ab einer Absturzhöhe von 1 Meter, ein Handlauf erforderlich.
Besondere Vorschriften gelten u.a. bei öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Kindergärten, Schulen, Sportstätten und auch bei Arbeitstätten. Im Allgemeinen wird hier ein Handlauf ab 3 Steigungen erforderlich.
Geländer und Umwehrungen haben so bedeutende Anforderungen an die Sicherheit, dass deren Beschaffenheit in den Bauordnungen der Länder, in den Richtlinien und Vorschriften, ja sogar in den Auflagen der Berufsgenossenschaften geregelt sind.
Nicht festgelegt ist, wie weit Handläufe durch das normale Anlehnen von Personen ausschwingen dürfen. Um späteren Reklamationen aus dem Weg zu gehen, sollte dies bereits beim Auftrag vereinbart werden. Die Statik muss auf jeden Fall gewährleistet sein.
Von der Vielzahl der rostfreien Edelstählen eignen sich für den Bau von Geländer- und Treppenanlagen
Der Handlauf sollte einen sicheren Griff ermöglichen und muss den Belastungen standhalten:
Die Enden der Handläufe sollten so gestaltet sein, dass man nicht hängen bleiben kann. Die Oberfläche muss glatt sein und sollte sich nicht nach kurzer Zeit abnutzen. Insbesondere müssen evt. Stoßstellen sauber geschliffen werden.
Entscheidend für die Oberflächenbeschaffenheit eines Handlaufes ist der Einsatzort und -zweck.
Je glatter und optisch blanker die Oberfläche ist, desto weniger kann sich Schmutz ablagern. Unter Umständen könnte dieser Schmutz zu Korrosionserscheinungen führen.